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Baurichtlinien für Bahnhochbauten

Das sehr komplexe System aus staats- und privatwirtschaftlichen Bahngesellschaften ist ohne detaillierte geografische und geschichtliche Kenntnisse nur schwer verständlich. In den Anfangszeiten des Eisenbahnbaus war Deutschland von einer Vielzahl von Ländern aufgeteilt. Mitte 1892 kam das Kleinbahngesetz hinzu. Kleinbahnen wurden häufig von privaten Gesellschaften und auch von Städten und Kommunen betrieben. Sie verfügten über normalspurige- aber auch schmalspurige Gleisanlagen. Es gab Eisenbahngesellschaften oder Staatsbahnen, die bezüglich der Bahnhochbauten Vorgaben machten oder die Vorschriften sich im Laufe der Zeit entwickelten. In den Ländern Bayern und Baden verwendete man den Begriff Lokalbahn, in Bayern auch Vizinalbahn. In Sachsen war es die Sekundärbahn. Bei einer Kleinbahn, insbesondere in Preußen, war die Bau- und Betriebsführung weniger strengen Regularien unterworfen als bei Haupt- und Nebenbahnen. Der Begriff Kleinbahn ist im „Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892“ (Preußisches Kleinbahngesetz)“ verfasst worden. Es sollte den Bau von Eisenbahnen durch private Unternehmen erleichtern. Das Wort „Kleinbahn“ wurde von dem Abgeordnetenhaus mit Mehrheit festgelegt. Sie hat nichts mit ihrer Größe zu tun. So konnte eine Kleinbahn statt eines Schotterbetts ein Kiesbett haben. Auch die Signale einer Nebenbahn sind meistens durch einfache Schilder und Barken gekennzeichnet. Das Kleinbahngesetz ist heute überall durch Landeseisenbahngesetze ersetzt worden und wird als Nebenbahn bezeichnet.

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