Baurichtlinien für Bahnhochbauten
Das sehr komplexe System aus staats- und privatwirtschaftlichen Bahngesellschaften ist ohne detaillierte
geografische und geschichtliche Kenntnisse nur schwer verständlich. In den Anfangszeiten des Eisenbahnbaus
war Deutschland von einer Vielzahl von Ländern aufgeteilt.
Mitte 1892 kam das Kleinbahngesetz hinzu. Kleinbahnen wurden häufig von privaten Gesellschaften und auch
von Städten und Kommunen betrieben. Sie verfügten über normalspurige- aber auch schmalspurige
Gleisanlagen. Es gab Eisenbahngesellschaften oder Staatsbahnen, die bezüglich der Bahnhochbauten Vorgaben
machten oder die Vorschriften sich im Laufe der Zeit entwickelten. In den Ländern Bayern und Baden
verwendete man den Begriff Lokalbahn, in Bayern auch Vizinalbahn. In Sachsen war es die Sekundärbahn.
Bei einer Kleinbahn, insbesondere in Preußen, war die Bau- und Betriebsführung weniger strengen Regularien
unterworfen als bei Haupt- und Nebenbahnen. Der Begriff Kleinbahn ist im „Gesetz über Kleinbahnen und
Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892“ (Preußisches Kleinbahngesetz)“ verfasst worden. Es sollte den Bau
von Eisenbahnen durch private Unternehmen erleichtern. Das Wort „Kleinbahn“ wurde von dem
Abgeordnetenhaus mit Mehrheit festgelegt. Sie hat nichts mit ihrer Größe zu tun. So konnte eine Kleinbahn
statt eines Schotterbetts ein Kiesbett haben. Auch die Signale einer Nebenbahn sind meistens durch einfache
Schilder und Barken gekennzeichnet.
Das Kleinbahngesetz ist heute überall durch Landeseisenbahngesetze ersetzt worden und wird als Nebenbahn
bezeichnet.
Baurichtlinien